Allgemeine Geschäftsbedingungen / Reisebedingungen (AGB)

Stand August 2013
Reiseveranstalter / Vermittler
Reiseveranstalter ist Metternich Sprachreisen GmbH Wollgrasweg 10, 38446 Wolfsburg, Deutschland
Geschäftsführer: Anna Metternich
Internet: www.metternich-reisen.de

Ein Vertragsverhältnis entsteht ausschließlich mit der Metternich Sprachreisen GmbH. Bei allen Buchungen über Internetseiten von Kooperationspartnern ist der Kooperationspartner lediglich Vermittler der notwendigen Informationen. Verantwortlich für die von Metternich Sprachreisen GmbH veranstalteten Reisen ist ausschließlich die Metternich Sprachreisen GmbH.

Abschluss des Reisevertrages

Bitte übersenden Sie der Metternich Sprachreisen GmbH entweder per Post oder per Email das Anmeldeformular. Durch die schriftliche Bestätigung Metternich Sprachreisen GmbH kommt der Reisevertrag zustande. Die Reisebestätigung erfolgt schnellstmöglich durch Übersendung an Sie entweder in Papierform oder als PDF-Dokument.

Änderungs- und Ergänzungswünsche zu den im Reiseprospekt oder im Internet beschriebenen Reisen und Reiseleistungen sowie zu den Reisebedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie durch Metternich Sprachreisen GmbH im Rahmen der Reisebestätigung ausdrücklich bestätigt worden sind.

Aushändigung der Reiseunterlagen und Bezahlung des Reisepreises

Bei Vertragsschluss (nach Aushändigung der Reisebestätigung) ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises, mindestens jedoch ein Betrag von 300 EUR, zuzüglich eventueller Versicherungsprämien, fällig. Die Restzahlung des Reisepreises ist 28 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe von Reisebestätigung sofort fällig. Ist der Reisepreis später als eine Woche vor Reiseantritt vollständig Metternich Sprachreisen GmbH eingegangen, ist Metternich Sprachreisen GmbH berechtigt, Ihnen die Reiseunterlagen per Kurierdienst auf Ihre Kosten zuzusenden.

Buchung von Vermittlungsleistungen

Sie können bei Metternich Sprachreisen GmbH auch Leistungen anderer Leistungsträger buchen (z.B. Sportkurse, Kulturveranstaltungen, Rundfahrten). Metternich Sprachreisen GmbH wird in diesem Fall den Leistungsträger / Veranstalter eindeutig benennen. Metternich Sprachreisen GmbH ist dann als Vermittler für diese Leistungen tätig. Es gelten die Reisebedingungen der jeweiligen Leistungsträger / Veranstalter, die Ihnen Metternich Sprachreisen GmbH zugänglich macht.

Rücktritt

Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Metternich Sprachreisen GmbH. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei einem Rücktritt hat Metternich Sprachreisen GmbH Anspruch auf eine angemessene Entschädigung anhand nachfolgender Prozentsätze, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind:

Bei Sprachreisen:

  • Bis 60 Tage vor Reiseantritt 10%, mindestens 300 EUR
  • Bis 35 Tage vor Reiseantritt 30%, mindestens 300 EUR
  • Bis 21 Tage vor Reiseantritt 50%, mindestens 300 EUR
  • Bis 10 Tage vor Reiseantritt 60%, mindestens 300 EUR
  • Bis 4 Tage vor Reiseantritt 70%, mindestens 300 EUR
  • Ab dem 3. Tage vor Reiseantritt 90%, mindestens 300 EUR
  • Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises

Eventuell ersparte Aufwendungen werden rückerstattet. Stornokosten für zusätzlich gebuchte Vermittlungsleistungen (z.B. Tickets, Kurse) werden entsprechend der Vorgaben des Leistungsträgers berechnet (bis maximal 100% des Rechnungsbetrages). Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass Metternich Sprachreisen GmbH ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.

Ersatzperson

Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter an der Reise teilnimmt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 100,00 Euro pro Person. Soweit durch den Personenwechsel noch weitere Kosten durch den Leistungsträger anfallen, werden diese gesondert berechnet. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass Metternich Sprachreisen GmbH ein geringerer Schaden entstanden ist.

Umbuchung

Umbuchungen sind innerhalb eines Kursortes einmalig bis 21 Tage vor Reiseantritt entsprechend der Verfügbarkeit der Leistungen gegen ein Entgelt von 100,00 Euro möglich. Umbuchungen, die später als 21 Tage vor Reisebeginn oder mehrfach erfolgen, gelten als Rücktritt und Neubuchung, so dass die o.a. Rücktrittsregelung für die Berechnung der Umbuchungskosten Anwendung findet. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen. Wird eine bereits umgebuchte Reise später storniert, ist für die Berechnung der Rücktrittskosten der Reisepreis der ursprünglich gebuchten Reise entscheidend, sofern dieser höher ist, als der Reisepreis nach erfolgter Umbuchung. Sie können jedoch jederzeit nachweisen, dass geringere Kosten als die vorstehenden Umbuchungs- bzw. Rücktrittspauschalen entstanden sind.

Kündigung durch Metternich Sprachreisen GmbH.

Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig die Durchführung einer Reise oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat Metternich Sprachreisen GmbH bzw. deren örtliche Vertreter das Recht, den Reisevertrag fristlos zu kündigen. Bei schwerwiegender Missachtung der allgemeinen Verhaltensregeln, Haus- und Hotelordnungen sowie Landessitten- und Gebräuche ist eine Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung nicht erforderlich. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt Metternich Sprachreisen GmbH erhalten, eventuell ersparte Aufwendungen wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen werden dem Teilnehmer rückerstattet. Durch das Verhalten und die deshalb ausgesprochene Kündigung bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie infolge vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen Gründen einzelne Leistungen nicht in Anspruch bzw. ändern Sie die Leistungen vor Ort, wird sich Metternich Sprachreisen GmbH um Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen.

Gewährleistung / Abhilfe

Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktadresse, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte eine Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung / Schadensersatz ausdrücklich bei Metternich Sprachreisen GmbH geltend machen. Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages in Ihrem besonderen Interesse liegt. Ihre Ansprüche entfallen auch dann nicht, wenn Ihre Rüge unverschuldet unterbleibt. Ansprüche auf Reisepreisminderung und Schadenersatz verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und Metternich Sprachreisen GmbH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis Sie oder Metternich Sprachreisen GmbH
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

Reiseversicherungen

In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch-, Reisehaftpflicht- und Reisekrankenversicherung. Soweit Sie über Metternich Sprachreisen GmbH eine Versicherung abschließen, handelt es sich um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zustande. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Bitte teilen Sie uns im Falle eines Reiserücktritts mit, ob dieser auch für die Versicherung gelten soll, sofern dies nach den Versicherungsbedingungen möglich ist.

Paß-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

Sie sind als Reisender für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung pass- visa- und gesundheitsrechtlicher Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformationen vom Veranstalter bedingt sind. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Metternich Sprachreisen GmbH und der zuständigen Botschaft / Konsulat über die aktuellen Pass- Visa- und Gesundheitsbestimmungen. Sie sind verpflichtet, ausdrücklich bekannt zu geben, wenn Sie eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall bei der zuständigen Botschaft / Konsulat über die einzuhaltenden pass- visa- und gesundheitsrechtlichen Vorschriften. Metternich Sprachreisen GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die diplomatische Vertretung (auch wenn Sie Metternich Sprachreisen GmbH mit der Beschaffung beauftragen), es sei denn, Metternich Sprachreisen GmbH hat die Verzögerung zu vertreten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit der Änderung dieser Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. Metternich Sprachreisen GmbH wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, Sie von etwaigen Änderungen zu unterrichten. Bitte informieren Sie sich über Infektions- und Impfschutz sowie empfehlenswerte Prophylaxen rechtzeitig.

Haftungsbeschränkung

Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Metternich Sprachreisen GmbH herbeigeführt worden ist bzw. Metternich Sprachreisen GmbH allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den zweifachen Reisepreis beschränkt. Für Ansprüche aus deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Metternich Sprachreisen GmbH bei Sachschäden bis zum zweifachen Reisepreis. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Werden einzelne Leistungen lediglich vermittelt, haftet Metternich Sprachreisen GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.

Preiserhöhung

Metternich Sprachreisen GmbH behält sich vor, die mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder Änderungen der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Metternich Sprachreisen GmbH nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises setzt Metternich Sprachreisen GmbH unverzüglich, jedoch spätestens 28 Tage vor Reiseantritt den Reisenden hiervon in Kenntnis. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Metternich Sprachreisen GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten.

Abtretungsverbot

Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Reisenden gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem
Reisevertrag sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.

Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages inklusive dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Für Ansprüche des Reisenden gegen Metternich Sprachreisen GmbH wird der Gerichtsstand Braunschweig vereinbart. Es gilt deutsches Recht.